Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsabschluss
Mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung durch die Buchungsstelle
kommt zwischen Ihnen und dem RW TRAVELclub Bern AG ein Vertrag
zustande. Die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen
bilden Bestandteil dieses Vertrags.
Bei Online-Flugreservationen im Internet ist zu beachten,
dass aufgrund der enormen Vielfalt von Tarifen gewisse sehr
günstige Flugtarife nur auf bestimmten Flugnummern oder
an definierten Flugtagen gültig sind. Dies kann vom System
nur teilweise erkannt werden (zu beachten sind auf alle Fälle
immer die entsprechenden Hinweise unter "Bestimmungen").
Für alle via Internet publizierten Tarife kann keine
Haftung übernommen werden, erst nach erfolgter Rechnungsstellung
bzw. Bestätigung durch die Buchungsstelle sind die Flugtarife
verbindlich. Jugend- und Studententarife sind normalerweise
nur bis zum Alter von 25 Jahren inklusive gültig. Ferner
gelten die Bestimmungen und Hinweise in der Reiseausschreibung.
RW TRAVELclub Bern AG behält sich jedoch das Recht vor,
die Reiseausschreibung (Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen
und Preise in den Prospekten und auf den Preislisten, Inseraten,
im Internet, usw.) vor Ihrer Buchung zu ändern.
Vermittelt Ihnen die Buchungsstelle Reisearrangements oder
Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen,
so schliessen Sie den Vertrag mit jenem Unternehmen ab und
es gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Bei
allen von RW TRAVELclub vermittelten "Nur-Flug-Leistungen"
ist der Veranstalter nicht Vertragspartei und es gelten ausschliesslich
die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der verantwortlichen
Fluggesellschaften.
Sonderwünsche oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil,
wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos
bestätigt worden sind.
Preise, Zahlungsbedingungen,
Versand der Reise- und Flug-Dokumente
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus
der bei der Buchung gültigen Reiseausschreibung bzw.
Preisliste. Soweit in der Ausschreibung nichts anderes erwähnt
ist, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken.
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuern
und sind Barzahlungspreise. Zusätzlich kann bei der Buchung
eine Auftragspauschale oder Dossiergebühr erhoben werden.
Flugpreise stehen jederzeit und ohne Vorankündigung unter
Vorbehalt von Änderungen.
Werden von einem Pauschalarrangement nur einzelne Teile gebucht,
wird eine Unterkunft (mit oder ohne Transfer) oder sonst ein
Landarrangement ohne Flug gebucht, erhebt RW TRAVEClub Bern
AG eine Reservationsgebühr von bis zu CHF 150.–
pro Person bzw. Auftrag. Für Leistungen , welche von
RW TRAVELclub nicht publiziert worden ist, bleiben spezielle
Buchungsgebühren vorbehalten.
Die obligatorische RBM-Kombi-Versicherung (Annullationskosten,
Extra-Rückreisekosten- und Gepäck-Teilschutz) wird
gleichzeitig mit dem Arrangement in Rechnung gestellt. Sie
können bei der Buchung jedoch eine Verzichtserklärung
abgeben, wenn Sie bereits über entsprechende private
Versicherungen verfügen. In diesem Fall haften Sie persönlich
für alle sonst versicherten Schäden und Kosten.
Gelten keine spezifischen Zahlungsbedingungen der einzelnen
Travelhouse-Veranstalter (z.B. für Early-Bird-Buchungen
bzw. generell Leistungen mit besonderen Annullationsbedingungen,
für sofort ausgestellte Flugtickets und Eintrittskarten
von Veranstaltungen aller Art), sind die Reisearrangements
vor Antritt der Reise wie folgt zu bezahlen:
- Eine Anzahlung von 30%, mindestens aber CHF 300.–
pro Person bei der Anmeldung;
- Restzahlung spätestens 28 Tage vor Abreise.
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 29 Tage vor dem Reisebeginn,
ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses
zu bezahlen.
Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, ist der RW TRAVELclub
Bern AG berechtigt, die Reiseleistungen zu verweigern.
Wenn nichts anderes vereinbart wird, erfolgt in der Regel
der Druck der Reise- und Flugdokumente und der Versand per
A-Post ca. 3 Wochen vor Abreise. Bei kurzfristigen Buchung
können die Unterlagen am Abflugs-Flughafen hinterlegt
werden.
Preis- und Programmänderung
vor der Reise
RW TRAVELclub Bern AG behält sich das Recht vor, den
Reisepreis, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen
vor dem vertraglichen Reisebeginn zu ändern. Art. 7–10
des Bundesgesetzes über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993
(PRG) sind anwendbar: Preiserhöhungen können nur
erfolgen, wenn sich die Beförderungskosten nachträglich
erhöhen, Gebühren oder Abgaben (wie Flughafentaxen,
Landegebühren, Steuern) neu erhoben oder erhöht
werden oder sich die massgeblichen Wechselkurse ändern.
Wenn die Vertragsänderung wesentlich ist, können
Sie RW TRAVELclub innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt
der Mitteilung der Vertragsänderung schriftlich mitteilen,
dass Sie vom Vertrag ohne Kostenfolge zurücktreten oder
an einer von uns vorgeschlagenen Ersatzreise teilnehmen wollen.
Machen Sie dem RW TRAVELclub Bern AG innerhalb von fünf
Tagen keine Mitteilung, so gilt die Vertragsänderung
als angenommen.
Annullation der Reise durch TRAVELclub
Bern AG
Für einige der von RW TRAVELclub Bern AG angebotenen
Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht, kann RW TRAVELclub Bern AG die Reise bis spätestens
drei Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. RW TRAVELclub
zahlt Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück.
Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
Wird die Durchführung der Reise nach der Beurteilung
vom RW TRAVELclub Bern AG durch höhere Gewalt, behördliche
Massnahmen, politische Unruhen oder Streiks gefährdet,
erheblich erschwert oder verunmöglicht, kann TC TRAVELclub
Bern AG die Reise absagen.
RW TRAVELclub Bern AG erstattet Ihnen den bereits bezahlten
Reisepreis; er ist jedoch befugt, die gemachten und nachzuweisenden
Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen
sind ausgeschlossen.
Programmänderung während
der Reise / Abbruch der Reise
RW TRAVELclub behält sich vor, das Reiseprogramm oder
einzelne vereinbarte Leistungen während der Reise zu
ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern.
Muss die Reise abgebrochen oder während der Reise eine
Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen
Teil der Reise betrifft, vergütet Ihnen RW TRAVELclub
Bern AG den allfälligen objektiven Minderwert zwischen
dem bezahlten Reisepreis und jenem der erbrachten Leistungen.
Flugzeiten können jederzeit ändern und müssen
vor Ort vor dem Rückflug lokal rückbestätigt
werden. Sind in den Reiseunterlagen keine speziellen Angaben
enthalten, gilt eine Frist von 72 Stunden vor Rückflug.
Leistungsausfälle während
der Reise
Wird der Vertrag an Ort und Stelle nicht oder nicht gehörig
erfüllt, so sind Sie verpflichtet, diesen Mangel bei
der lokalen Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung
RW TRAVELclub sowie dem Leistungsträger unverzüglich
zu beanstanden und Abhilfe zu verlangen.
Sofern während der Reise oder während Ihres Aufenthaltes
innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe geleistet wird
und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie
berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Wenn Sie den
Mangel beanstandet und eine schriftliche Mängelrügebestätigung
erhalten haben, ersetzt Ihnen RW TRAVELclub die durch den
Mangel entstandenen und mit Beleg nachgewiesenen Kosten im
Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise.
Sollte Abhilfe nicht möglich sein oder ist der Mangel
so schwerwiegend, dass Ihnen die Fortsetzung der Reise oder
das Verbleiben am Ferienort nicht zugemutet werden kann, so
müssen Sie von der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung
oder dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung
verlangen. Die Reiseleitung RW TRAVELclub Bern AG, die örtliche
Vertretung und der Leistungsträger können jedoch
allfällige Schadenersatzforderungen nicht gültig
anerkennen. Ansprüche auf Rückvergütung oder
Schadenersatz müssen Sie gegenüber RW TRAVELclub
Bern AG innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende
schriftlich geltend machen. Die Mängelrügebestätigung
der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers
und allfällige Beweismittel sind beizulegen.
Zeigen Sie die Mängel nicht innerhalb der genannten Fristen
an, so verwirken Sie das Recht auf Abhilfe, Selbstabhilfe,
Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und
Schadenersatz.
Haftung
Die Haftung von RW TRAVELclub Bern AG richtet sich nach Art.
14 und 15 PRG: RW TRAVELclub Bern AG haftet nicht für
den mittelbaren Schaden (z.B. Lohnausfall o.ä.). Bei
Schäden, die nicht Personenschäden sind, haftet
RW TRAVELclub Bern AG höchstens im Umfang des zweifachen
Reisepreises. Die besonderen Regeln nach Ziff. 3–6 (Programmänderung
vor und während der Reise, Annullation durch RW TRAVELclub
Bern AG, Leistungsausfälle während der Reise) finden
Anwendung.
Haftet der RW TRAVELclub Bern AG für Schäden, die
von beauftragten Unternehmen (Hotels, Transportunternehmen
usw.) verursacht wurden, haben Sie Ihre Schadenersatzansprüche
an den Veranstalter abzutreten.
RW TRAVELclub übernimmt ferner keine Haftung:
- bei Abhandenkommen von persönlichen Effekten, Wertgegenständen,
Bargeld, Schmuck, Photo- und Videoausrüstungen usw. (diese
Regelung gilt auch für Diebstähle aus Mietwagen);
- bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch
von Check- und Kreditkarten u.dgl.;
- für Programmänderungen, die darauf zurückzuführen
sind, dass die Fahrpläne von Eisenbahn-, Bus-, Schiffs-
oder Lufttransportunternehmen usw. nicht eingehalten worden
sind;
- für Veranstaltungen und Ausflüge am Ferienort,
die Sie nicht bei der Reiseleitung von RW TRAVELclub Bern
AG oder der örtlichen Vertretung gebucht haben.
Annullation der Reise bzw. des
Fluges durch Sie, Abtretung der Buchung
8.1. Allgemeine Annullationsbestimmungen bzw. -kosten
Wenn Sie eine Buchung ändern oder annullieren, so müssen
Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder mit eingeschriebenem
Brief unter Angabe der Gründe mitteilen. Die bereits
erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig
zurückzugeben. Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.–
pro gebuchte Person bzw. CHF 120.– pro Auftrag wird
Ihnen belastet; die Annullationskostenversicherung deckt die
Bearbeitungsgebühr nicht; die entsprechenden Versicherungsprämien
sind in keinem Fall erstattbar. Zusätzlich werden zu
den Bearbeitungsgebühren folgende Annullationskosten
erhoben (Ausnahme s. Artikel 8.2):
- Pauschalreisen, Charterflüge und Landleistungen: Prozentpauschalen
auf dem Reisepreis in Abhängigkeit der Annullation vor
Reisebeginn:
- 28–15 Tage 30%
- 14–08 Tage 50%
- 07–01 Tage 80%
- Am Abreisetag bzw. zu spätes Erscheinen oder Annullation
nach Reisebeginn 100%
- Last-Minute-Angebote und Sonderaktionen: ab Buchungsdatum
100 %
- Linienflüge: CHF 300.–, falls das Ticket bereits
ausgestellt ist; ausgenommen sind die Spezialtarife, für
welche die Airlines keine Rückerstattung gewähren
Umbuchungen der Daten und/oder Streckenführung sowie
Namensänderungen werden in der Regal als Annullation
und Neubuchung betrachtet.
- Bahnfahrscheine: Allfällige Reservationsgebühren
und Annullationskosten vonseiten der Bahnen
- Annullationskosten für Karten kultureller Veranstaltungen
wie Musicals, Theater, Oper, Fussball etc.: ab Buchungsdatum
100%
Als Änderungs- oder Annullationsdatum gilt der Tag, an
dem Ihre Erklärung bei der Buchungsstelle eintrifft;
bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag
massgebend. Für die Benennung eines Ersatzreisenden gilt
Art. 17 PRG.
8.2. Besondere Annullationsbestimmungen
bzw. -kosten
8.2.1. Gruppen und Trainingslager
Für Gruppen und Trainingslager gelten spezielle Annullations-
und Änderungsbedingungen.
Vorzeitige Rückreise
Brechen Sie die Reise vorzeitig ab aus Gründen, die nicht
durch eine Nicht- oder nicht gehörige Erfüllung
durch RW TRAVELclub Bern AG gerechtfertigt sind, werden Ihnen
nicht bezogene Leistungen zurückbezahlt, sofern sie RW
TRAVELclub nicht belastet werden; dieser ist berechtigt, eine
angemessene Bearbeitungsgebühr in Abzug zu bringen. Allfällige
Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen Rückreise gehen zu
Ihren Lasten.
Einreise- und Gesundheitsvorschriften
Für die ausgeschriebenen Reisen in Europa benötigen
Staatsbürger der Schweiz und Liechtensteins einen gültigen
Pass oder eine gültige Identitätskarte. Für
Reisen nach anderen Destinationen (Übersee) ist in der
Regel ein Pass mit mindestens 6 monatiger Gültigkeit
über das Rückreisedatum hinaus erforderlich. Im
übrigen können Sie sich über Visumserfordernisse
und die gesundheitspolizeilichen Formalitäten am Reiseziel
bei Ihrer Buchungsstelle informieren.
Bürger anderer Staaten werden über die geltenden
Bestimmungen gerne auf Anfrage hin bei der Buchungstelle informiert.
Sie sind selber für die Beschaffung der erforderlichen
Reisedokumente und die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits-und
Devisenvorschriften verantwortlich.
Versicherung
Die vom RW TRAVELclub in Rechnung gestellte RBM-Kombi-Versicherung
deckt die Kosten der Annullation gem. Ziff. 8.1. und 8.2.
in Härtefällen. Nicht gedeckt sind die Bearbeitungsgebühren,
allenfalls in der Rechnung speziell erwähnte ausgenommene
Leistungen (wie z.B. Theater-/Opernkarten, Fussballtickets,
Disneyland, Musicals etc.) sowie die Versicherungsprämien
für die Annullations- und Extra-Rückreisekostenversicherung,
diese sind in keinem Falle rückerstattbar.
Als Härtefälle gelten insbesondere Krankheit, Unfall
oder Todesfall des Reiseteilnehmers und seines Reisepartners
oder deren direkter Familienangehörigen. Der Nachweis,
dass ein Härtefall vorliegt, muss schriftlich erbracht
werden und eine Kontrolle durch einen Vertrauensarzt bleibt
vorbehalten. Krankheiten und Unfälle, die bereits zur
Zeit der Reservation bestanden, gelten nicht als Härtefall.
Die einzelnen Bestimmungen sind in der den Reisedokumenten
beiliegenden Police enthalten.
- Die Kosten einer Extra-Rückreise: Die versicherten
Risiken und die Leistungen dieser Versicherung entnehmen Sie
der Police, welche den Reisedokumenten beiliegt.Gepäckversicherung:
Die Kosten bei Beschädigung oder einer Fehlleitung während
eines Fluges bis Fr. 10000.-.
Zur Deckung der übrigen oder weitergehenden Reiserisiken
(zB. Gepäckdiebstahl, Krankheit und weitergehende Unfallrisiken,
usw.) empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer speziellen Versicherung,
sofern Sie solche Versicherungen nicht bereits mit genügendem
Deckungsumfang abgeschlossen haben. Auskunft erteilt Ihnen
Ihre Buchungsstelle.
Sicherstellung
RW TRAVELclub Bern AG ist Teilnehmer am Garantiefonds der
Schweizer Reisebranche und garantieren Ihnen, dass die im
Zusammenhang mit der von Ihnen gebuchten Pauschalreise einbezahlten
Beträge und die Kosten Ihrer Rückreise sichergestellt
sind. Detaillierte Auskunft gibt Ihnen die Broschüre
«Garantiert hin und zurück», die Sie bei
RW TRAVELclub Bern AG oder in Ihrem dem Garantiefonds angeschlossenen
Reisebüro erhalten.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und RW TRAVELclub
Bern AG ist schweizerisches Recht anwendbar.
Für Klagen gegen RW TRAVELclub Bern AG wird die ausschliessliche
Zuständigkeit der Gerichte der Stadt Bern vereinbart.